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OUTPLACEMENT PHASEN

Outplacement Phasen

 

Outplacement-Phasen: Ein Schritt nach dem Anderen!

Eine Outplacement-Beratung gliedern wir in 4 Phasen:

eine Orientierungsphase, in der nach Kenntnis von der Trennungsabsicht des Unternehmens eine Aufarbeitung der Situation sowohl in der Person des Klienten, als auch aus arbeitsrechtlicher Sicht erfolgt. In dieser Phase erfolgt neben der Prüfung eines Aufhebungsangebotes und der daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Betreuung bis hin zur vertraglichen Regelung des Outplacement vor allem die Blickausrichtung des Klienten auf die Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben und die Formulierung einer gemeinsamen Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Klienten und Outplacement-Berater.

eine Beratungsphase, in der durch intensive Zusammenarbeit von Berater und Klienten eine Standortbestimmung und daraus resultierender Zielvereinbarung erfolgt. Nach Ermittlung der Hard- und Softskills des Klienten erfolgt eine Analyse des Arbeitsmarktes und eine gemeinsame Bewertung von Zielvorstellungen. Wesentlicher Bestandteil dieser Phase ist die Früherkennung von Defiziten im Wissenspotential, im Verhaltensbereich(Führung und Loyalität) und darauf aufbauende Aktivitäten für bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Ergebnis der Beratungsphase ist auch die Entscheidungsvorbereitung für eine eventuelle Selbständigkeit und die Begleitung in eine Existenzgründungsberatung.

eine Aktionsphase, zu deren Beginn eine oder mehrere Bewerbungs- und/oder Vermittlungsstrategien gemeinsam erarbeitet und die im wesentlichen vom Klienten eigenverantwortlich umgesetzt werden. Diese Phase umfasst die gesamte Positionierung inklusive Erstellung und Prüfung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen, die Einarbeitung in die Strategie der Direktbewerbung (inklusive Adressmanagement) und die Vorbereitung und Auswertung von Vorstellungsgesprächen. Diese Phase dauert bis zur Vorlage eines Arbeitsvertrages, längstens bis zum Ende des vereinbarten Betreuungszeitraumes.

eine Transferphase, in der eine unmittelbare Vorbereitung auf die neue Tätigkeit erfolgt, sowie eine zeitlich zu vereinbarende Begleitung bis längstens zum Ablauf der Probezeit. Bestandteil dieser Phase sind Beratungen zu Problemen in der Einarbeitungszeit, welche nicht fachlich bedingt sind und eine arbeitsrechtliche Betreuung für den Wiedereinstieg. Letztendlich erfolgt eine gemeinsame Auswertung der gesamten, bisher erfolgten Outplacement-Beratung.

 

 

 

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