Transfergesellschaft
Die Einrichtung einer Transfergesellschaft ist durch § 216b SGBIII geregelt. Dazu schließt die B&Q activ GmbH mit den betroffenen MitarbeiterInnen einen gültigen Arbeitsvertrag ab(Dreiseitiger Vertrag als Überleitungsvertrag) und begründet damit ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Vor dem Eintritt in die BQG wird ein Profiling zur Feststellung der Vermittlungschancen durchgeführt. Wir kümmern uns um das Beantragen der Transferkurzarbeitergelder und organisieren die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.
Die anfallenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden von einem Steuerberatungsbüro erstellt und abgewickelt. Die gesamte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, die Verwaltung des Arbeitsverhältnisses, die Abführung der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge usw. wird über die B&Q activ GmbH organisiert.
In der Transfergesellschaft sind die MitarbeiterInnen bei der B&Q activ GmbH mit Kurzarbeit Null angestellt und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchend gemeldet; die Pflicht zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt obliegt der Arbeitsagentur. Durch die B&Q activ GmbH erfolgt kein Arbeitnehmerverleih. Die Bewerbungsbemühungen werden unterstützt durch Vermittlungsvorschläge der B&Q activ GmbH, professionelles Bewerbungstraining, Screening der Bewerbungsunterlagen, Coaching bei der Arbeitsuche, Abschluss von Praktikumsverträgen und intensive Bildungsmaßnahmen nach dem Ergebnis des Profilings. Während der Laufzeit der BQG haben die MitarbeiterInnen bis zum Ende der Probezeit von neuen Arbeitsverhältnissen ein Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft, können sich also im neuen Job ohne das Risiko einer Leistungskürzung durch die Arbeitsagentur ausprobieren.



