Personalabbau kann man nicht verhindern - aber Entlassungen
Transfermaßnahmen sind alle durch § 216 a SGB III geregelten Maßnahmen, welche dazu dienen,
von Entlassung bedrohte Beschäftigte in den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Dazu gehören zum Beispiel:
Profiling; Bewerbungstraining, Outplacement, berufliche Weiterbildung, Beschäftigung zum Zwecke der Qualifizierung
bei einem anderen Arbeitgeber, Existenzgründungsberatung u.ä.
Die Art der Maßnahmen wird anlässlich einer Betriebsänderung in einem Sozialplan oder einer sonstigen Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Die Auswahl des Anbieters der Maßnahmen obliegt den betrieblichen Akteuren.
Wir beraten im Zuge der Sozialplanverhandlungen über Ansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten, helfen bei der Auswahl der Anbieter und übernehmen Transferleistungen als Gesamtmaßnahme auch in Kombination mit der Einrichtung einer beE in unserer Transfergesellschaft. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung zur Förderung durch die Agentur für Arbeit, achten auf Einhaltung der Fristen und Regelwerke und kommunizieren die Maßnahmen bei den beteiligten Betriebsparteien.


