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TRANSFERMAßNAHMEN

Transfermassnahmen

 

Personalabbau kann man nicht verhindern - aber Entlassungen

Transfermaßnahmen sind alle durch § 216 a SGB III geregelten Maßnahmen, welche dazu dienen, von Entlassung bedrohte Beschäftigte in den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Dazu gehören zum Beispiel:
Profiling; Bewerbungstraining, Outplacement, berufliche Weiterbildung, Beschäftigung zum Zwecke der Qualifizierung bei einem anderen Arbeitgeber, Existenzgründungsberatung u.ä.

Diese Maßnahmen werden von der Agentur für Arbeit mit 50% der Kosten, maximal € 2.500,- je Mitarbeiter gefördert, wenn der Arbeitgeber abzüglich aller Zuschüsse ebenfalls 50% trägt und die Maßnahmen von einem Dritten durchgeführt werden, der ein System der Qualitätssicherung nachweist. Die Förderung ist eine Pflichtleistung der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor Beginn bei der Arbeitsagentur beantragt werden und bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen beendet sind.

Die Art der Maßnahmen wird anlässlich einer Betriebsänderung in einem Sozialplan oder einer sonstigen Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Die Auswahl des Anbieters der Maßnahmen obliegt den betrieblichen Akteuren.

Wir beraten im Zuge der Sozialplanverhandlungen über  Ansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten, helfen bei der Auswahl der Anbieter und übernehmen Transferleistungen als Gesamtmaßnahme auch in Kombination mit der Einrichtung einer beE in unserer Transfergesellschaft. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung zur Förderung durch die Agentur für Arbeit, achten auf Einhaltung der Fristen und Regelwerke und kommunizieren die Maßnahmen bei den beteiligten Betriebsparteien.

 

 

 

 

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